Ernährungskonzept

 

Im Seniorendomizil an der Panke versorgen wir die Bewohner der unterschiedlichsten Pflegegraden. Mit einem ansprechenden und altersorientierten Speisen- und Getränkeangebot versuchen wir den Bewohnern den Heimalltag zu bereichern.

Für die Bewohner werden folgende Verpflegungsleistungen geboten:
Frühstück in der Zeit von 08.00 bis 10.00 Uhr
Zwischenmahlzeit von 10.00 bis 11.00 Uhr
Mittagessen von 12.00 bis 13.30 Uhr
Kaffee und Kuchen von 15.00 bis 16.00 Uhr
Abendbrot von 18.00 bis 19.00 Uhr
Und eine Spätmahlzeit gegen 21.00 Uhr

Das Frühstück umfasst:
Kaffee, Milchsuppe, Tee, warme Milch, Weißbrot, Misch- und Vollkornbrot, verschiedene Sorten Brötchen, Quark, Marmelade, Pflaumenmus, Honig, verschiedene Wurst- und Käsesorten, Butter oder Margarine und weiteres.

Die Zwischenmahlzeit besteht aus:
Frisches Obst, Joghurt, Milchmischgetränken, Milchschnitten und ähnliches.

Das Mittag umfasst:
2 Wahlessen, von denen ein Essen als Vollkost gilt und das zweite leichte Vollkost ist. Bei Bedarf wird für bestimmte Krankheitsbilder bzw. Unverträglichkeit oder Allergien ein extra Mittagessen zubereitet. Ebenfalls wird püriertes Essen angeboten.

Zum Kaffee werden:
verschiedene Sorten Gebäck, Kuchen, Pfannkuchen, Torte oder Riegel gereicht.

Das Abendbrot beinhaltet:
Tee, Milch, Brühe, Milchsuppe, verschiedene Sorten Brot, Butter oder Margarine, verschiedene Sorten Wurst und Käse, Fischkonserven, Feinkostsalate, gelegentlich deftige Suppen, Würstchen, Buletten mit Kartoffelsalat, Pizza und ähnliches.

Bei der Spätmahlzeit werden:
Frisches Obst, Joghurt, belegte Schnitten, sowie verschiedene Getränke angeboten.

Zum Geburtstag eines Heimbewohners kann dieser sein Wunschessen bestellen, das an seinem Ehrentag nur für ihn gekocht wird.

Jeden Dienstag findet zudem eine Kochgruppe statt, in der Bewohner in einer kleinen Gruppe selbst kochen oder einfach nur bei der gemeinsamen Küchenarbeit über frühere Zeiten plaudern und dann gemeinsam die fertigen Speisen in gemütlicher Atmosphäre verspeisen.

BEI BEDARF KÖNNEN IN DER KÜCHE ALLE LAUT GESETZ KENNZEICHNUNGSPFLICHTIGE ZUSATZSTOFFE EINGESEHEN WERDEN.